Medizinische Leistungen

Kontrolluntersuchungen von Fahrzeuglenkern der Stufen 1, 2 und 3

Das sichere Führen eines Motorfahrzeugs setzt – neben der Erfüllung anderer Anforderungen – auch die Gesundheit der Fahrzeuglenkerin oder des Fahrzeuglenkers voraus. Verkehrsmedizinische Untersuchungen dienen der Verkehrssicherheit.

Der verkehrsmedizinischen Kontrollpflicht unterstehen – neben Ausweisinhaber/innen einer höheren Kategorie oder Lenkerinnen und Lenkern mit entsprechenden Auflagen, auch:​

  • Bewerber/innen für einen Lernfahrausweis der Kategorien C, C1 und D, D1
  • Fahrlehrer/innen und Verkehrsexperten
  • Personen mit Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport
  • alle Fahrzeuglenker/innen ab dem vollendeten 75. Altersjahr

Als zertifiziertes Verkehrsmedizinisches Kontrollzentrum bieten wir Fahreignungsuntersuchungen der Stufe 1 und Stufe 2 an.

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